Gutachter

für

Wertermittlungen

und

Bauschäden

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Arten von Gutachten


Langgutachten: Gutachten über den Verkehrswert von baulichen Anlagen

Das Gutachten ergibt den Verkehrswert von baulichen Anlagen, wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist.
Diese Wertermittlung orientiert sich an den aktuell gültigen Normen und Richtlinien wie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
sowie Sachwert-, Ertragswert-, Bodenwertrichtlinie.
Das Langgutachten weist folgende Merkmale auf:

a) Umfangreiches und detailiertes Gutachten (ca. 30-60 Seiten)
b) Individuelles, objektbezogenes Gutachten
c) Diese Gutachten sind rechtssicher und können verwendet werden bei Gerichten,
Finanzämtern und Banken

Langgutachten: Inhalt

a) Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
b) Beschreibung der rechtlichen Gegebenheiten (Grundbuch, Rechte und Lasten bei Grundstücken usw.)
c) Objektbeschreibung und -bewertung (Mikro- und Makrolage, baulicher Zustand, sichtbare Mängel und Schäden)
d) Darstellung des örtlichen und objektspezifischen Marktgefüges
e) Verkehrwertermittlung gemäß (ImmoWertV)
f) Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und/oder Sachwertverfahren, ggf. alternative Bewertungsverfahren
g.) Ableitung des Verkehrswertes = Marktwert
h.) Objektdokumentation (Karten, Lageplan, Baupläne, Objektfotos etc.)


Kurzgutachten:Gutachten über den Marktwert von baulichen Anlagen

Das Gutachten ergibt Marktwert von baulichen Anlagen und ist die preisgünstigere Variante des Langgutachtens.
Dieses Gutachten wird vorwiegend beim Kauf oder Verkauf von Immobilien verwendet, sofern kein rechtssicheres Gutachten notwendig ist.
Das Kurzgutachten weist folgende Merkmale auf:

a) Individuelles, objektbezogenes Marktwertgutachten.
b) Überschlägige Ermittlung des Marktwertes
c) Marktwertgutachten (ca. 10-15 Seiten)
d) Ergebnisgenauigkeit in Abhängigkeit der Anforderung

Kurzgutachten: Inhalt

a) Objektbesichtigung durch den Sachverständigen b) Enthält keine Objektbeschreibung
c) Verkehrwertermittlung gemäß (ImmoWertV)
d) Erfüllt nicht die Anforderungen eines Gutachtens im Sinne der (ImmoWertV)